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Unsere allgemeinen Lizenzbedingungen:
Copyright
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§ 1
Die ERNA-3D-Molecular-Modeling-Software, das Benutzerhandbuch und alle Begleitmaterialien
von ERNA-3D sind urheberrechtlich geschützt: Das Copyright © 2001 liegt bei "Dr. Mueller-
SCIENCE-PENTAFOLIUM-SOFT" (kurz PENTAFOLIUM-SOFT) und dem Autor Dr. Florian Mueller.
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Rechte des Kunden
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§ 2
(a) Für jede erworbene Lizenz dürfen Sie die ERNA-3D-Software und alle ihre Komponenten auf
einem EINZELNEN Computer nutzen, wenn dieser Computer vorher von uns registriert wurde. Im
Falle von GRUPPEN- oder ABTEILUNGS-LIZENZEN ist eine Nutzung der Software auf mehreren
registrierten PCs möglich.

(b) Die Anzahl der Anwender der ERNA-3D-Software auf diesem/den registrierten Computer(n)
spielt keine Rolle, solange die Software von der Haupt-Konsole des jeweiligen registrierten
Computers aus genutzt wird.

(c) Die gleichzeitige (parallele) Nutzung der Software durch mehr als einen Anwender über sog.
"Remote-Terminals" (Multi-User-Systeme) erfordert eine spezielle Erlaubnis und Lizenz (MULTI-
USER-LIZENZ).
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Art der Lizenzen
hauptseitea.jpg § 3
(a) Die erlaubte Nutzungsdauer der Software hängt von der gewählten Art der erworbenen Lizenz ab.
Es können 8 verschiedene Arten von Lizenzen erworben werden:

1.) 1-JAHRES-LIZENZ (für Einzelcomputer)
2.) 2-JAHRES-LIZENZ (für Einzelcomputer)
3.) SINGLE-USER-LIZENZ (permanent für Einzelcomputer)
4.) GRUPPEN-LIZENZ (permanent für bis zu 3 Computer)
5.) ABTEILUNGS-LIZENZ (permanent für bis zu 10 Computer)
6.) UPDATE-LIZENZ
7.) TRANSFER-LIZENZ
8.) MULI-USER-LIZENZ

Der Lizenznehmer erwirbt das nicht-exklusive Recht, die Software auf einem EINZELNEN regis-
trierten Computer für die Dauer der gewählten Lizenz zu nutzen. Nur durch den Erwerb einer PER-
MANENTEN Lizenz erwirbt der Lizenznehmer ein zeitlich unbefristetes, nicht-exklusives Recht, die Software auf seinem vorher registrierten Computer zu nutzen.

WICHTIG: Ein späterer Wechsel der Lizenz zu einem anderen (noch nicht registrierten) Computer
ist nur möglich, wenn eine spezielle TRANSFER-LIZENZ erworben wurde.

(b) Ein Erwerb der billigeren TRANSFER-LIZENZ ist nur ein einziges Mal möglich, wenn die aktu-
elle Haupt-Lizenz noch nicht abgelaufen ist und die ursprüngliche Installation der ERNA-3D-Soft-
ware (nachprüfbar) komplett vom alten Computer gelöscht wurde. Eine mögliche Überprüfung die-
ser Löschung vom vorherigen Computer muß PENTAFOLIUM-SOFT jederzeit gewähr werden.
Das sog. "Verfallsdatum" der TRANSFER-LIZENZ ist dasselbe wie das der ursprünglich erwor-
benen Haupt-Lizenz.

(c) Durch den Erwerb einer ABTEILUNGS-LIZENZ erwirbt der Lizenznehmer das Recht, die Soft-
ware auf bis zu 10 PCs (bei GRUPPEN-LIZENZEN nur bis zu 3 PCs) seiner ganzen Abteilung zu
nutzen, sofern alle PCs ausschließlich von Mitgliedern derselben Abteilung (inkl. deren Studenten)
benutzt werden und solange der ständige Einsatzort dieser PCs dieselbe Adresse ist, wie die
Anschrift des im Lizenzvertrag verzeichneten Lizenznehmers. Eine Weitergabe der Software an
Personen, die nicht Mitglieder der Abteilung sind, ist streng untersagt.
Eine Besonderheit von ABTEILUNGS-LIZENZEN ist, dass sie auch für zukünftige Computer gültig
sind, die erst noch innerhalb von 2 Jahren seit der Unterzeichnung des Lizenzvertrags von der
Abteilung angeschafft werden.
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Update-Versionen
§ 4
(a) Ein Erwerb einer (billigeren) UPDATE-LIZENZ der ERNA-3D-Software kann von der Firma
PENTAFOLIUM-SOFT nur dann akzeptiert werden, wenn der Lizenznehmer bereits im Besitz einer
älteren, noch nicht abgelaufenen Haupt-Lizenz der ERNA-3D-Software ist, die auf demselben re-
gistrierten Computer läuft, für den die UPDATE-LIZENZ gedacht ist.

(b) Eine UPDATE-LIZENZ kann (ohne besondere vertragliche Vereinbarungen) nicht dazu be-
nutzt werden, um das "Verfallsdatum" einer zeitlich befristeten Lizenz zu verlängern. Das heißt,
dass eine erworbene UPDATE-LIZENZ in der Regel am selben Tag ausläuft, wie die vom Lizenz-
nehmer vorher erworbene befristete Haupt-Lizenz. Wenn der Lizenznehmer trotzdem eine Verlän-
gerung seiner befristeten Haupt-Lizenz durch ein Update wünscht, so kann dies durch besondere
vertragliche Regelung (z.B. durch Aufpreis zur Lizenzgebühr des Updates) vorher vereinbart wer-
den. Ein Update für eine bereits erworbene PERMANENTE Lizenz ist jederzeit möglich, da dann
auch die Update-Version zeitlich unbefristet sein wird.

(c) Update-Versionen für UNREGISTRIERTE Computer sind Haupt-Versionen und setzen daher
den Erwerb einer normalen Haupt-Lizenz voraus.
Pflichten des Kunden
§ 5
(a) Dem Kunden ist es erlaubt, EIN persönliches Backup der Software anzufertigen, sofern ein
Copyright-Vermerk an dem Backup-Medium angebracht wurde und klar lesbar ist. Jede weitere
Herstellung von Kopien, sei es über Daten-Medien, Telefon, Datenkabel, Intranets oder Internet,
etc. ist nicht gestattet.

(b) Das Kopieren des ERNA-3D-Handbuchs, sei es in Gänze oder nur in Teilen davon, ist nicht
ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch PENTAFOLIUM-SOFT erlaubt.

(c) Es ist nicht gestattet das persönliche Backup oder das original ERNA-3D-CD-ROM für andere
Zwecke zu verwenden, als für die reine Installation oder Wiederherstellung des Systems auf dem lizensierten/registrierten Computer.

(d) Es ist verboten, Kopien der Software und des Begleitmaterials zu verkaufen, zu verleihen oder
zu verschenken. Verstöße können schwere strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nach
sich ziehen.

(e) Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, seine Lizenzrechte an eine dritte Partei zu übertragen.
Nur im Falle, dass der Lizenznehmer seinen GESAMTEN COMPUTER mit der darauf installierten
ERNA-3D-Software verkauft, wird auch die an ihn vergebene Lizenz an den Erwerber des Compu-
ters übertragen, unabhängig davon, ob der neue Besitzer des Computers die ERNA-3D-Software
nutzen möchte oder nicht. Somit wird sichergestellt, dass das einmal vergebene Lizenzrecht stets
mit dem vorher registrierten Computer verknüpft bleibt.
In solchen Fällen muß der Lizenznehmer den Lizenzvertrag, das persönliche Backup und alle wei-
teren an ihn ursprünglich gelieferten Begleitmaterialien an den neuen Besitzer des Computers
aushändigen und PENTAFOLIUM-SOFT über den neuen Lizenznehmer mit Namen und Anschrift
informieren.
In den Fällen, in denen die ursprünglich vergebene Lizenz zeitlich befristet war, erhält der neue
Besitzer ebenfalls nur das zeitlich befristete Nutzungsrecht für die ERNA-3D-Software, das am sel-
ben Datum endet, wie die ursprünglich vergebene Lizenz. An den Lizenzbedingungen des übertra-
genen Lizenzvertrages ändert sich durch die Übertragung auf den neuen Besitzer grundsätzlich
nichts. Der neue Besitzer des Computers muß den Lizenzbedingungen des übertragenen Lizenz-
vertrages vorher zustimmen, ansonsten ist er nicht zur Nutzung der ERNA-3D-Software berechtigt
und muß die Installation der Software komplett von dem erworbenen Computer (nachprüfbar) lö-
schen und das an ihn übergebene Material an PENTAFOLIUM-SOFT ohne finanzielle Entschädi-
gung zurückschicken.

WICHTIG: ERNA-3D-LIZENZEN WERDEN GRUNDSÄTZLICH NUR AN BESITZER EINES VOR-
HER DURCH PENTAFOLIUM-SOFT REGISTRIERTEN COMPUTERS VERGEBEN. IM FALLE EI-
NES VERKAUFS DIESES REGISTRIERTEN COMPUTERS, WIRD DAS LIZENZRECHT AN DEN
NEUEN BESITZER DES COMPUTERS ÜBERTRAGEN, SOFERN DIESER VORHER DEN LIZENZ-
BEDINGUNGEN DES ÜBERTRAGENEN LIZENZVERTRAGES ZUGESTIMMT HAT.
BEABSICHTIGT DER VERKÄUFER DES COMPUTERS DIE ERNA-3D-SOFTWARE AUF EINEM
ANDEREN/NEUEN COMPUTER WEITERZUVERWENDEN, SO MUSS ER VORHER EINE NEUE
HAUPT-LIZENZ ERWERBEN. DER SICH EMPFEHLENDE ERWERB EINER SOG. "TRANSFER-LI-
ZENZ" IST ALLERDINGS NUR VOR(!) DEM VERKAUF DES ALTEN COMPUTERS MÖGLICH UND
KANN AUCH NUR EIN EINZIGES MAL GEWÄHRT WERDEN, SOFERN DIE ERNA-3D-SOFTWARE
VOM ALTEN COMPUTER KOMPLETT (UND ÜBERPRÜFBAR) GELÖSCHT WURDE UND DAS
ORIGINAL-MATERIAL AN PENTAFOLIUM-SOFT ZURÜCKGESCHICKT WURDE. DIESE TRANS-
FER-REGEL GILT AUCH DANN, WENN EIN COMPUTER VERSCHROTTET WERDEN SOLL. DER
TRANSFER DER LIZENZ IST AUCH DANN NUR MÖGLICH, BEVOR(!) DER COMPUTER (NACH-
PRÜFBAR) VERSCHROTTET WIRD.

(f) Es ist nicht gestattet, die ERNA-3D-Software oder das Begleitmaterial oder Teile davon in ir-
gendeiner Weise zu modifizieren.

(g) Es ist verboten, die ERNA-3D-Software zu dekompilieren oder Informationen solcher illegalen
Dekompilierungen zu benutzen oder zu verbreiten.

(h) Es ist verboten, den Kopierschutz-Mechanismus der ERNA-3D-Software zu "cracken" (d.h., aus-
zuschalten) und Methoden zu benutzen, die es erlauben würden, die Software auf anderen (unregis-
trierten) Computern zu verwenden. Ebenso ist es verboten, Methoden zu verwenden, die das pro-
grammierte "Verfallsdatum" der erteilten Lizenz verlängern würden.

(i) Es ist verboten, die ERNA-3D-Software in irgendeiner Weise für unethische oder illegale
Zwecke zu verwenden. Der Begriff "unethisch" hier bedeutet, die Software direkt oder indirekt für
Zwecke zu verwenden, die der generellen christlichen Glaubensauffassung widersprechen.

(j) Im Falle von offensichtlichen Verstößen gegen die Paragraphen 5 (a) bis (i) hat PENTAFOLI-
UM-SOFT und der Autor der ERNA-3D-Software das Recht, alle aktuell an den Lizenznehmer er-
teilten ERNA-3D-Lizenzen OHNE FINANZIELLE ENTSCHÄDIGUNG zu widerrufen. In solchen Fäl-
len muß der Lizenznehmer das gesamte ERNA-3D-Material (z.B. das ERNA-3D-CD-ROM, das Be-
nutzerhandbuch sowie das gesamte Begleitmaterial) zurücksenden. Darüber hinaus müssen alle
Kopien und Dateien von dem/den Computer(n) des Lizenznehmers (nachprüfbar) gelöscht werden,
die zum ERNA-3D-Molecular-Modeling-System gehören.

(k) Eine Lizenz gilt grundsätzlich als nicht erteilt, solange die Lizenzgebühr nicht vollständig begli-
chen wurde.
Eingeschränkte Garantie
§ 6
DIE ERNA-3D-SOFTWARE WIRD DEM ANWENDER ZUR VERFÜGUNG GESTELLT "SO WIE SIE
IST", OHNE GARANTIE JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH, NOCH IMPLIZIT. ES WIRD
AUCH NICHT GARANTIERT, DASS DIE SOFTWARE DIE GEWÜNSCHTEN ZWECKE ERFÜLLT,
NOCH DASS SIE FREI VON FEHLERN IST UND FÜR HANDELSZWECKE IRGENDEINER ART
GEEIGNET IST. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER VERWENDBARKEIT, LEISTUNG
UND QUALITÄT DER SOFTWARE LIEGT BEIM ANWENDER DER SOFTWARE. SOLLTE DIE
SOFTWARE ERWIESENERMAßEN FEHLER AUFWEISEN, SO KOMMT WEDER DER AUTOR,
NOCH DIE FIRMA PENTAFOLIUM-SOFT FÜR DIE KOSTEN VON SERVICE ODER EINER EVTL.
KORREKTUR DER SOFTWARE AUF.

Die Firma PENTAFOLIUM-SOFT garantiert allerdings, dass die gelieferten CD-ROMS frei von phy-
sischen Fehlern sind und garantiert innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen (seit Erhalt des Da-
tenträgers) den kostenlosen Ersatz von defekten CD-ROMS, auf welchen die Software gespeichert
ist, sofern die defekten CDs vorher vom Lizenznehmer auf normale und schonende Weise benutzt
wurden.
Nicht-Haftung
§ 7
Die gesamte mögliche Haftung der Firma PENTAFOLIUM-SOFT oder des Autors liegt einzig und
allein in dem Ersatz von defekten CD-ROMS innerhalb des genannten Zeitraumes, die nicht der
oben beschriebenen "Eingeschränkten Garantie" entsprechen.

ZU KEINEM ZEITPUNKT IST DIE FIRMA PENTAFOLIUM-SOFT ODER DER AUTOR DEM ANWEN-
DER DER SOFTWARE GEGENÜBER VERANTWORTLICH FÜR SCHÄDEN (EINSCHLIEßLICH EVLT.
KOSTEN, DURCH VERLORENGEGANGENEN PROFIT, ETC), DIE DURCH DIE BENUTZUNG, FEHL-
BENUTZUNG ODER DURCH LEISTUNGSNACHTEILE DER SOFTWARE ENTSTANDEN SIND. DA-
RÜBER HINAUS ÜBERNEHMEN WIR KEINERLEI VERANTWORTLICHKEITEN BEI EVTL. KLAGEN
DRITTER PARTEIEN GEGEN DEN ANWENDER DER SOFTWARE. EBENSO GARANTIEREN WIR
IN VERBINDUNG MIT DEM MATERIAL AUCH KEINE ZUKÜNFTIGE WARTUNG DER SOFTWARE
ODER EINEN BESONDEREN SOFTWARE-SERVICE.

Weder die Firma PENTAFOLIUM-SOFT, noch der Autor übernehmen jedwede Verantwortung für Feh-
ler, die in dem Programm, dem Benutzerhandbuch oder dem anderen Material von ERNA-3D sein
könnten. Gleichermaßen wird auch keine Verantwortung für jedwede Zerstörung, Verlust von Da-
ten oder anderen Nachteilen übernommen, die in Verbindung mit der Benutzung oder Leistung des
Materials stehen könnten.

Der Anwender wird an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt, dass manche Computer-Monitore, die nicht
für die Stereo-Wiedergabe geeignet sind (z.B. wenn die maximale Zeilenfrequenz zu niedrig ist oder
wenn die Bildwiederholrate des Monitors weniger als 120 Hz beträgt), ggf. zerstört werden können,
wenn man versucht, sie in Verbindung mit dem STEREO-MODE von ERNA-3D und der dazu notwendi-
gen zusätzlichen Stereo-Hardware zu verwenden! Für derartige oder vergleichbare Schäden kann
ebenfalls keinerlei Verantwortung oder Haftung übernommen werden.

Der Anwender wird außerdem darauf hingewiesen, dass die intensive Arbeit mit dem Computer und
mit den für die Stereo-Betrachtung notwendigen Shutter-Brillen oder anderen 3D-Techniken ggf. zu
Gesundheitsrisiken führen können, für die wir ebenfalls keine Verantwortung übernehmen können.
Rosengarten, den 19. Oktober 2011

(Ende unser allgemeinen Lizenzbedingungen)
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